Das Land Nordrhein-Westfalen schafft mit der Änderung der Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe das Schulgeld rückwirkend zum 1. Januar 2021 ab.

Somit übernimmt das Land NRW ab sofort das an der Ausbildungseinrichtung erhobene Schulgeld für die Auszubildenden der Physiotherapie zu 100 Prozent.

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