Die neu gestaltete generalistische Pflegeausbildung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Ein wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung ist die von den Einrichtungen zu gewährleistende Praxisanleitung während der praktischen Ausbildungszeit.
Die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter ist darüber hinaus nach § 4 Abs. 3 PflAPrV durch eine kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Unterrichtsstunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen. Das entsprechende Fortbildungsangebot wird im Haus der Pflege ebenfalls angeboten.
In der Weiterbildung zur Praxisanleitung werden geforderten Handlungskompetenz erworben, diese werden auf der Grundlage pflegewissenschaftlicher und berufspädagogischer Erkenntnisse im Unterricht vermittelt.
Die Weiterbildung wird als berufsbegleitende Teilzeitweiterbildung mit einem Gesamtumfang von 300 Stunden durchgeführt. Davon werden 260 Unterrichtsstunden in Lerneinheiten absolviert sowie 40 Stunden in der praktischen Anleitung.
Ab dem 02.09.2024 bis zum 17.03.2025 findet der Unterricht montags in der Zeit von 8:00 bis 15:00 (8 Stunden) mit anschließender Zeit in Eigenarbeit statt (2 Stunden).
Der Unterricht wird in Lerneinheiten wie folgt verteilt:
Um an der Weiterbildung teilnehmen zu können ist eine abgeschlossene Krankenpflege- oder Altenpflegeausbildung sowie eine zweijährige Berufserfahrung notwendig.
Die Lehrgangsgebühr beträgt inklusive sämtlicher Materialkosten (Konzepte, Skripte, Kopien, Zertifikat), Anmeldegebühr und Abschlussgebühr: 1.500€ pro Teilnehmer.
Mindestteilnehmerzahl: 20 Teilnehmer.
Bitte senden Sie uns, das beigefügte Anmeldeformular und zusätzlich folgende Unterlagen zu:
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen eine schriftliche Anmeldebestätigung, die Ihnen eine verbindliche Teilnahme zusichert.
Mo. – Do. von 8:00 – 15:00 Uhr undFr. von 8:00 – 12:00 Uhr:
unter 02382 9698130
oder schreiben Sie uns direkt: