Die „generalistische Pflegeausbildung“ ist eine neu gestaltete zeitgemäße Pflegeausbildung, die die bisherigen Ausbildungen der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Kinderkrankenpflege verbindet. Mit dem neuen Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ können die examinierten Fachkräfte in allen Pflegebereichen arbeiten.
Das Pflegeberufsgesetz und die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe treten am 1. Januar 2020 in Kraft. Pflegefachfrau / Pflegefachmann ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Pflegeschulen. Sie dauert 3 Jahre und endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung.
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ermöglicht die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akuten und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen. Erforderlichen sind dafür die fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen.
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre.
Die Ausbildung umfasst
Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Abschnitten des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung.
Beginn der Ausbildung: jährlich zum 2. Mai und zum 1. September
Im Unterricht am Haus der Pflege lernst du nicht abstrakt – du lernst anhand echter Pflegesituationen. Dieses Prinzip nennt sich Situationsorientierung und ist curricular im Pflegeberufegesetz (PflBG) verankert: Jede Lerneinheit orientiert sich an typischen Situationen aus der Pflegepraxis und zeigt dir, wie du in ähnlichen Situationen sicher und kompetent handeln kannst.
Unser Unterricht folgt den didaktisch-pädagogischen Prinzipien der Fachkommission nach § 53 PflBG:
Quellenhinweise (für die Redaktion) Blank, A. & Strieberitz, F. (2024): Handbuch Pflegedidaktik. | Olbrich, C.: Kompetenzbasiertes Lehren und Lernen. | Schmal, J.: Aufbauwissen Pflege. Berufliches Selbstverständnis. | Fachkommission nach § 53 PflBG. | Pflegezeitschrift, Springer Nature 2025.
Wer den Beruf erlernen möchte, muss folgende Voraussetzungen mitbringen:
Die Ausbildung ist HZA zertifiziert.
Die Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau dauert grundsätzlich drei Jahre. Eine Kostenübernahme kann als ALG I oder ALG II Empfänger, durch die Agentur für Arbeit oder die Job Center (Argen) beantragt werden.
Das Haus der Pflege ist von der Hanseatischen Zertifizierungsagentur Hamburg - AZAV - zertifiziert.
Mindestteilnehmerzahl: 15 Teilnehmer.
Die Pflegeausbildung ist anspruchsvoll – fachlich, sprachlich und persönlich. Wer zusätzliche Unterstützung während der Ausbildung braucht, kann von der Assistierten Ausbildung (AsA) profitieren: einem kostenlosen Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit.
Für uns an der Schule ist vor allem die begleitende Phase der AsA entscheidend. Eine persönliche Ausbildungsbegleiterin oder ein Ausbildungsbegleiter unterstützt dich direkt während deiner Ausbildung – zum Beispiel bei:
Du kannst die Begleitung flexibel in Anspruch nehmen – bei Bedarf von Anfang bis Ende deiner Ausbildung oder nur in bestimmten Phasen.
Die Teilnahme ist für dich kostenlos. Die Kosten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit. Vor Ort arbeiten wir mit einem erfahrenen Bildungsträger zusammen, der die Begleitung durchführt. Informiere dich gerne direkt bei uns oder auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Bitte bewerben Sie sich mit folgenden Unterlagen:
Mo. – Do. von 8:00 – 15:00 Uhr undFr. von 8:00 – 12:00 Uhr:
unter 02382 9698130
oder schreiben Sie uns direkt: